Importe und Exporte erfolgen täglich auf der ganzen Welt. Die Beförderung von Waren über die Grenzen hinweg kann oft zu Verwirrung führen. Sobald sich Probleme ergeben, ist es schwierig zu wissen, wer dafür verantwortlich ist oder welche Gesetze in welchem Land gelten. Aus diesem Grund hat die Internationale Handelskammer die Incoterms® (International Commerce Terms) eingeführt..
Incoterms® befasst sich mit bestimmten Aspekten des internationalen Handels: Kosten, Risiken und Verantwortung, alles in Bezug auf die Lieferung. Durch die Verwendung eines der 11 Incoterms® wird sichergestellt, dass klar ist, wer die Versandkosten trägt, wer mit der Lieferung Risiken trägt und wer für die Lieferung der Waren verantwortlich ist.
Die Incoterms® FCA und FOB scheinen zunächst sehr ähnlich zu sein, es bestehen jedoch feine Unterschiede zwischen den beiden Klassifikationen.
FCA, die Abkürzung für „Free Carrier“ (Freier Beförderer), gilt für alle Beförderungsarten und bei denen mehr als eine Beförderungsart für die Lieferung von Waren verwendet werden kann. Mit Free Carrier stellt der Verkäufer dem Käufer die Waren in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Verfügung und lädt sie in den vom Käufer veranlassten Transport. Der Käufer kann auch eine andere Partei benennen, um die Ware anzunehmen, oder die Ware an einem anderen Ort liefern zu lassen. Dies muss jedoch im Vertrag klar angegeben werden. Alle mit der Ware verbundenen Risiken gehen auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wird.
Sobald der Verkäufer die Ware auf den vom Käufer gelieferten Transport verladen hat, hat der Verkäufer die Ware geliefert. Alle Kosten, Risiken und Verantwortung für die Ware gehen dann zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist verantwortlich für die Organisation des Transports und die Kosten für Transport, Versicherung und Zoll. Der Verkäufer ist jedoch dafür verantwortlich, die Waren beim Zoll abzuwickeln, damit der Export stattfinden kann.
FOB, die Abkürzung für "Free On Board", ist auf Waren anwendbar, die auf See oder auf Binnenwasserstraßen (z. B. einem Fluss) befördert werden. Mit Free an Board hat der Verkäufer die Waren geliefert, sobald sie sich an Bord des Schiffs befinden. Dies sollte am vereinbarten Verschiffungshafen liegen. Der Käufer trägt die Gefahr, sobald die Ware auf dem Schiff platziert ist. Der Käufer trägt auch alle damit verbundenen Kosten ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an Bord. FOB kann auch angewendet werden, wenn bereits an Bord gelieferte Waren für eine andere Partei beschafft werden - in der Regel im Zusammenhang mit Warenverkäufen.
Der Verkäufer muss lediglich die Waren an Bord des Schiffes platzieren und sicherstellen, dass die Waren vom Zoll zur Ausfuhr abgefertigt werden. Das Anordnen von Laderaum auf einem Schiff, Frachtkosten, Versicherungskosten und andere Kosten liegen in der Verantwortung des Käufers. Der Käufer muss dem Verkäufer mitteilen, auf welches Schiff die Ware geladen werden muss, den Liefertermin sowie etwaige Zeitbeschränkungen frühzeitig vor dem Liefertermin.
Es ist ratsam, dass der Verkäufer die Fracht tatsächlich zur Lieferung an Bord des Schiffes bringt und dass der Verkäufer nicht verlangt, dass die Fracht von einem Frachtführer auf das Schiff verladen wird. Wenn ein Beförderer verwendet wird, geht die Gefahr mit dem Verkäufer bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware an Bord geht, für den der Verkäufer möglicherweise nicht vollständig versichert ist, voraus.
FCA gilt für alle Verkehrsträger. FOB gilt für den See- oder Binnenschiffsverkehr.
Bei FCA werden die Waren einmal auf den vom Käufer veranlassten Transport geliefert oder an den genannten Ort geliefert. Für FOB werden Waren geliefert, wenn der Verkäufer die Fracht an Bord des vom Käufer angegebenen Schiffes bringt.
Bei FCA geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware nach Lieferung der Ware auf den Käufer über. Bei FOB geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes verladen ist. Der Käufer trägt das Risiko für Waren, die von einem anderen Frachtführer an Bord gebracht werden.
FCA haftet dem Käufer für alle Aspekte der Transaktion nach der Lieferung durch den Verkäufer und für den Transport der Lieferung. FOB macht den Käufer für alle Vorkehrungen bezüglich der Lieferung der Waren verantwortlich, einschließlich der Vereinbarungen darüber, welches Schiff für die Lieferung verwendet werden soll; Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, wenn ein Beförderer für das Einladen von Waren verwendet wird und bis sich die Waren an Bord befinden.