ESA gegen DLA
"ESA" steht für "Employment and Support Allowance" (Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe). "DLA" steht für "Disability Living Allowance" (Beeinträchtigungsbeihilfe für Behinderte). Beides sind Leistungen, die Menschen helfen, die finanzielle Hilfe benötigen, weil sie eine Behinderung haben. Beide Zulagen haben unterschiedliche Kriterien für die Inanspruchnahme. Die gezahlte Zulage unterscheidet sich voneinander und die Gründe für die Zahlung dieser Zulagen sind unterschiedlich.
ESA (Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe)
Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (ESA) wird Menschen gewährt, die an einer Behinderung oder Krankheit leiden und sich nicht durch Arbeit finanziell unterstützen können. Es umfasst auch die Unterstützung für diejenigen Personen, die arbeiten können, aber personalisierte Hilfe benötigen. Die Unterstützung gewährt einer Person Zugang zu speziell geschulten persönlichen Beratern und Dienstleistungen wie Beschäftigung, Zustandsmanagement oder Schulung. Die Berater und Ausbilder helfen bei der Bewältigung der Behinderung und Krankheit bei der Arbeit.
Bei der Beantragung der ESA ist ein medizinisches Assessment beteiligt. Diese medizinische Beurteilung wird als „Work Capability Assessment“ (Arbeitsfähigkeitsbeurteilung) bezeichnet. Diese Beurteilung konzentriert sich auf das, was eine Person tun kann, und hilft bei der Ermittlung der Unterstützung, die für gesundheitliche Probleme benötigt wird. Von Menschen, die ESA behaupten, wird erwartet, dass sie sich auf die Arbeit vorbereiten. Wenn die Behinderung die Fähigkeit einer Person stark beeinträchtigt, wird die finanzielle Unterstützung erhöht.
Nachdem die Notwendigkeit einer ESA festgestellt wurde, kann dies per Telefon, SMS oder online beantragt werden. Nach der Bewertung werden unterschiedliche Raten für verschiedene Behinderungen angegeben.
DLA (Disability Living Allowance)
Menschen, die an einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder an beidem leiden, erhalten ein Behindertengeld. Es ist eine Leistung, die sowohl für Erwachsene als auch für Kinder steuerfrei ist. Es wird Personen gegeben, die 65 Jahre oder jünger sind, wenn sie es behaupten. (Wenn jemand über 65 Jahre alt ist, wird eine Sonderzulage mit der Bezeichnung "Anwesenheitsentschädigung" gewährt.) Dies unterscheidet sich von der ESA, da es sich nicht um eine Beschäftigungshilfe handelt, sondern um jemandem zu helfen, der Hilfe beim Gehen benötigt oder Schlafstörungen hat die es ihnen unmöglich machen, sich um sich selbst zu kümmern. DLA ist für Menschen, die arbeiten, und für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht arbeiten.
Für Menschen, die an einer fortschreitenden Erkrankung tödlich erkrankt sind, gelten besondere Regeln. Für diese Personen wird der Anspruch einfacher und schneller geltend gemacht. Normalerweise ist für die Inanspruchnahme von DLA keine ärztliche Untersuchung erforderlich, manchmal aber auch.
Unterschiedliche Tarife werden je nach Schwere der Behinderung für verschiedene Personen vergeben. DLA kann telefonisch oder online beantragt werden.
Zusammenfassung: