Zusammenfassung gegen unbestreitbare Straftaten
Zusammenfassende Straftaten und Anklagbare Straftaten sind zwei Begriffe, die unterschiedlich verwendet werden sollten, um unterschiedliche Vorstellungen zu bedeuten. Eine strafbare Handlung ist eine schwerwiegendere Straftat als eine Massenstraftat und kann nur nach einer Anhörung, die nicht in Abwesenheit des Beklagten gehört werden kann, vor Gericht gestellt werden. Tatsächlich hat der Angeklagte in Gerichtsverfahren wegen anklagbarer Straftaten das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Ein zusammenfassender Verstoß bezieht sich dagegen auf ein Verfahren ohne die üblichen rechtlichen Formalitäten. Im Gegensatz zu den Anklagen wegen Anklage kann der Prozess in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden. Es wird auch mit dem Namen Zusammenfassung Justiz bezeichnet.
Man spricht von zusammenfassender Verurteilung, wenn die Verurteilung von einem Richter oder Richter ohne Jury gemacht wird. Auf der anderen Seite hat der Angeklagte im Falle der strafbaren Handlung das Recht auf ein Gerichtsverfahren. Dies ist einer der Hauptunterschiede zwischen Zusammenfassung und Anklage.
Eine Sammelstraftat bezieht sich dagegen auf eine Straftat im Rahmen eines Sammelgerichts. Einige Straftaten wie Vergewaltigung und Mord werden als sehr schwerwiegend angesehen, da sie nur vor dem Krongericht verklagt werden können, wobei ein Richter zwischen einer Vielzahl von Urteilsvollmachten wählen kann. Dies ist auch einer der wichtigen Unterschiede zwischen Sammelstraftat und Straftatbestand.
In einigen Ländern wird das, was von anderen Gerichten als strafbar angesehen wird, vor dem High Court wie in Neuseeland betrachtet. In diesem Land wird vor dem High Court eine Vergewaltigungs- oder Mordanklage erhoben, während weniger schwere Straftaten wie Diebstahl und dergleichen vor dem Bezirksgericht verhandelt werden.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Regeln und Vorschriften für strafbare Handlungen bei Straftätern unter 18 Jahren variieren. Dies sind die Unterschiede zwischen zusammenfassenden und strafbaren Handlungen.