Hilfsmittel und Komplizen sind zwei rechtliche Begriffe, die sich auf Personen beziehen, die an einem Verbrechen geholfen haben. Der Hauptunterschied zwischen Begleiter und Komplizen besteht darin, dass der Begleiter eine Person ist, die wissentlich und freiwillig an einem Verbrechen beteiligt ist. Ein Zubehörteil kann ein Komplize oder ein Übeltäter sein. Ein Komplize ist eine Person, die dem Schuldner vor oder während der Straftat hilft, während ein Abtäter eine Person ist, die dem Straftäter nach der Straftat hilft. Dies ist der Hauptunterschied zwischen Zubehör und Komplizen.
Eine Person, die im Verbrechen eines anderen schuldig ist, indem sie den Verbrecher vor oder nach dem Verbrechen wissentlich und freiwillig unterstützt. So kann ein Zubehörteil ein Komplize oder ein Abnehmer sein. Zubehör ist definiert als,
„Einer, der nicht an der Begehung einer Straftat beteiligt ist, einer solchen Straftat schuldig gemacht wird, nicht als Hauptdarsteller, sondern als Teilnehmer, auf Befehl, Rat, Anstiftung oder Verschleierung; entweder vor oder nach der Tatsache oder der Kommission. ”- West's Encyclopedia of American Law
Nach dieser Definition kann eine Person, die dem Verbrechen hilft, indem sie ein Fluchtauto fährt, bei der Planung hilft, Waffen bereitstellt, den Täter ein Alibi bereitstellt oder den Täter verstecken, als Zubehörteil definiert werden. Am Tatort ist ein Accessoire normalerweise nicht anwesend, aber er ist sich dessen bewusst, dass ein Verbrechen begangen wurde oder begangen wird.
Ein Komplize ist eine Person, die wissentlich und freiwillig bei einem Verbrechen hilft. Dieser Begriff kann als definiert werden,
"Einer, der wissentlich, freiwillig oder absichtlich und mit gemeinsamem Vorsatz und kriminellem Zweck mit dem Haupttäter in Verbindung tritt, ermutigt oder fordert einen anderen auf, ein Verbrechen zu begehen, oder hilft oder versucht, bei seiner Planung und Ausführung zu helfen." - Webster's New World Law Dictionary
Wie aus diesen Definitionen ersichtlich, die bei der Planung und Durchführung eines Verbrechens helfen, die Durchführung eines Verbrechens fördern, sowie das Wissen um das Verbrechen im Voraus kann eine Person zu einem Komplizen eines Verbrechens werden. Ein Komplize muss nicht am Tatort anwesend sein, er ist jedoch weiterhin des Verbrechens schuldig. Zum Beispiel kann ein Mitarbeiter der Bank den Plan der Bank und des Tresors einer Räuberbande übergeben. Obwohl dieser Mitarbeiter möglicherweise nicht am Tatort anwesend ist, ist er ein Komplize, da er auch des Verbrechens schuld ist. Ein Komplize kann auch am Tatort anwesend sein, aber seine Rolle im Verbrechen kann von geringer Bedeutung sein. Beispielsweise sichert eine Person das Opfer mit Seilen, während die andere Person ein Messer mit sich sticht. Hier kann die Person, die das Opfer erstochen hat, der Auftraggeber sein und diejenige, die das Opfer gefesselt hat, kann als Komplize angeklagt werden. Trotz ihrer Anwesenheit oder Abwesenheit gelten sie als gleichermaßen schuldig. Daher kann ein Komplize dieselbe Anklage und Strafe wie der Hauptverbrecher teilen.
Zubehörteil: Während des Verbrechens ist normalerweise kein Zubehör vorhanden.
Komplize: Komplizen können während des Verbrechens anwesend sein oder nicht.
Zubehörteil: Zubehör kann geringere Gebühren und Strafen erhalten.
Komplize: Komplizen können die gleichen Gebühren und Strafen erhalten wie der Haupttäter.
Zubehörteil: Ein Zubehörteil hilft dem Auftraggeber normalerweise vor oder nach dem Verbrechen.
Komplize: Ein Komplize hilft dem Auftraggeber vor und während des Verbrechens.
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