Unterschied zwischen Administrator und Executor

Administrator gegen Vollstrecker

Ausführender und Administrator sind Begriffe, die mit Personen in Verbindung gebracht werden, die gebeten wurden, sich um den Besitz einer verstorbenen Person zu kümmern. Diese Besitztümer sind hauptsächlich unbeweglich, und aus diesem Grund gibt es einen Vollstrecker oder einen Verwalter eines Nachlasses. Die Aufgaben der beiden Titel sind so ähnlich, dass die Menschen zwischen diesen Begriffen oft verwirrt werden. Tatsächlich sind beide gemeinsam bekannt oder werden als persönlicher Vertreter bezeichnet. Dieser Artikel befasst sich mit den beiden Begriffen Administrator und Executor, um deren Unterschiede herauszufinden.

Testamentsvollstrecker

Wenn eine Person nach einem Testament stirbt, erwähnt sie den Namen der Person, die ihre Anweisungen in Bezug auf ihren Nachlass ausführt. Diese Person wird als Vollstrecker bezeichnet, der die Schulden, Steuern und die Zahlung anderer Kosten aller Immobilien des Verstorbenen übernimmt. Nach Durchführung dieser Handlungen ist er berechtigt, das verbleibende Vermögen gemäß dem Willen des Verstorbenen unter seinen Erben oder anderen im Willen genannten Begünstigten zu verteilen.

Administrator

Wenn eine Person ohne Willen stirbt oder ohne die Person zu benennen, die sich um die Angelegenheiten ihres Vermögens kümmert, wird diese Person vom Gericht bestellt. Diese Person, die als persönlicher Vertreter eingestuft ist, wird als Verwalter des Nachlasses des Verstorbenen bezeichnet. Der Verwalter eines Anwesens steht weiterhin unter der Kontrolle eines Gerichts, das als Nachlassgericht bezeichnet wird, und er ist auch diesem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig, während es seine Pflichten erfüllt.

Was ist der Unterschied zwischen Administrator und Executor??

• Der persönliche Vertreter, der in seinem letzten Testament von der verstorbenen Person bestellt wurde, wird als Vollstrecker bezeichnet.

• Ein Vollstrecker führt die Anweisungen des Verstorbenen in seinem letzten Testament aus.

• Der persönliche Vertreter wird, wenn er nicht vom Verstorbenen benannt wird, von einem Nachlassgericht bestellt und als Verwalter bezeichnet.

• Die Tätigkeit eines Vollstreckungsbeauftragten und eines Verwalters bleibt gleich und umfasst die Überwachung der Steuern und Kosten des Nachlasses vor der Verteilung unter den Erben gemäß dem Willen des Verstorbenen.

• Der Unterschied zwischen einem Executor und einem Administrator liegt in der Art und Weise, in der sie ernannt werden.