Verfassung gegen Gesetzgebung
Verfassung und Gesetzgebung sind zwei Begriffe, die oft verwirrt werden, wenn es um Definitionen und Konnotationen geht. Das Wort "Konstitution" wird im Sinne von "der Tat oder der Methode der Zusammensetzung der Zusammensetzung" verwendet. Die Oxford-Wörterbücher beziehen sich auf eine Reihe grundlegender Prinzipien oder Präzedenzfälle, nach denen ein Staat oder eine andere Organisation als regiert gilt.
Andererseits wird das Wort „Gesetzgebung“ im Sinne von „Gesetzgebungsprozess“ verwendet. Es bezieht sich auf "Gesetze zusammen". Dies ist der Hauptunterschied zwischen den beiden Wörtern "Verfassung" und "Gesetzgebung"..
Die Gesetzgebung befasst sich mit Gesetzen. Andererseits befasst sich die Verfassung nicht nur mit Gesetzen, sondern auch mit Prinzipien. Die Gesetzgebung befasst sich nicht mit Prinzipien. Dies ist ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Verfassung und Gesetzgebung.
Die Gesetzgebung ist ein Prozess, während die Verfassung kein Prozess ist. Auf der anderen Seite ist die Verfassung eine Komposition. Die Verfassung einer Regierung setzt sich aus den verschiedenen Prinzipien zusammen, die sich auf die Rechte und Pflichten der Menschen dieses Landes beziehen.
Andererseits befasst sich die Gesetzgebung mit der Gesetzgebung. Die Gesetzgebung bestimmt die Bedingungen und Bedingungen, unter denen eine bestimmte Handlung oder Aufgabe ausgeführt oder ausgeführt werden kann. Es ist interessant festzustellen, dass diese beiden Begriffe häufig ausgetauscht werden, obwohl es nicht richtig ist, diese beiden Wörter auszutauschen.
Das Wort "Konstitution" vermittelt manchmal direkt die Bedeutung von "Komposition" wie im Ausdruck "Konstitution des menschlichen Körpers". Das Wort "Gesetzgebung" leitet sich vom lateinischen Gesetz ab. Es ist interessant zu wissen, wie das Wort im größeren Wort "gesetzgebende Versammlung" verwendet wird. Dies sind die wichtigen Unterschiede zwischen den beiden Begriffen "Verfassung" und "Gesetzgebung". Dieser Unterschied sollte genau verstanden werden.