Urteil gegen Ordnung
Urteil und Ordnung sind zwei rechtliche Ausdrücke, die viele Unterschiede zwischen ihnen zeigen. Tatsächlich sind Urteil und Ordnung zwei der häufigsten Ausdrücke, die vor einem Gericht gehört werden. Die Bedeutungen der Wörter Urteil und Ordnung unterscheiden sich stark. Lassen Sie uns zuerst die zwei Wörter definieren. Das Urteil ist die endgültige Entscheidung des Richters, durch die eine Klage geschlossen wird oder ein Fall endet. Auf der anderen Seite beendet eine Anordnung einen Fall nicht und klärt auch keine Anklage in dieser Angelegenheit. Dies zeigt, dass zwischen den beiden Wörtern ein deutlicher Unterschied besteht. In diesem Artikel wollen wir die Unterschiede zwischen den beiden Wörtern untersuchen und dabei jedes Wort besser verstehen.
Wie oben erwähnt, Ein Urteil ist die endgültige Entscheidung des Richters, durch die eine Klage geschlossen wird oder ein Fall endet. Es ist in der Tat eine Entscheidung, die eine Anklage klarstellt. Der Inhalt eines Urteils enthält die Bedingungen, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen für Kontroversen zu beachten sind. Sie enthält auch Einzelheiten zu den Gebühren und den von den Parteien zu zahlenden Strafen und sonstigen Verpflichtungen. Es gibt auch andere Aussagen im Urteil darüber, wer die Gewinnerpartei ist. Dies ist der Hauptunterschied zwischen dem Inhalt des Urteils und der gerichtlichen Anordnung.
Es ist sehr wichtig zu wissen, dass Urteile aufgrund ihres langen Inhalts unter einem bestimmten Format ausgesprochen und niedergeschrieben werden. Es ist sicherlich ein Dokument, das geschützt werden muss.
Urteile beenden Gerichtsverfahren praktisch, weil sie nach allen sachlichen Darstellungen, nach Befragung von Beweismitteln, Befragungen und anderen mit dem Fall verbundenen Verfahren ausgesprochen werden. Daher wird es auch das abschließende Urteil genannt.
Im Gegensatz zu einem Urteil, Eine Anordnung beendet einen Fall nicht und löscht keine Anklage. Eine gerichtliche Anordnung enthält normalerweise keine großen Inhalte. Auf der anderen Seite hat es nur einen kleinen Inhalt mit Details zum Zeitpunkt des Falls. Ein weiterer interessanter Unterschied zwischen Urteil und gerichtlicher Anordnung ist, dass ein Urteil einem bestimmten Format folgt. Auf der anderen Seite folgt eine gerichtliche Anordnung keinem Format.
Eine gerichtliche Anordnung wird nicht als Dokument betrachtet und wird daher manchmal vom Richter verbal ausgesprochen. Eine gerichtliche Anordnung wird vom Richter ausgerufen. Es kann gesagt werden, dass eine gerichtliche Anordnung die Verbindung zwischen den beteiligten Parteien in dem betreffenden Fall herstellt. Es ist in der Tat ein Diktat darüber, was jede Partei im Zusammenhang mit dem betreffenden Fall tun muss. Es ist interessant festzustellen, dass ein Gerichtsbeschluss, wenn er nicht ausgesprochen, jedoch niedergeschrieben wird, von keinem anderen als dem Richter des Gerichts unterzeichnet wird.
Beurteilung: Das Urteil ist die endgültige Entscheidung des Richters, durch die eine Klage geschlossen wird oder ein Fall endet.
Auftrag: Eine Bestellung beendet weder einen Fall noch eine Strafverfolgung.
Inhalt:
Beurteilung: Ein Urteil enthält einen großen Inhalt einschließlich der Bedingungen, die im Zusammenhang mit den Beschlüssen für Kontroversen, Gebühren und die von den Parteien zu zahlenden Strafen und anderen Verpflichtungen zu beachten sind.
Auftrag: Eine gerichtliche Anordnung enthält normalerweise keine großen Inhalte mit Details zum Zeitpunkt des Falls.
Format:
Beurteilung: Eine Beurteilung folgt einem bestimmten Format.
Auftrag: Eine gerichtliche Anordnung folgt keinem Format.
Natur:
Beurteilung: Urteile werden aufgrund ihres umfangreichen Inhalts unter einem bestimmten Format ausgesprochen und niedergeschrieben. Es ist sicherlich ein Dokument, das geschützt werden muss.
Auftrag: Eine gerichtliche Anordnung gilt nicht als Dokument und wird daher in einigen Fällen vom Richter verbal ausgesprochen.
Bildhöflichkeit:
1. “ICJ-CJI-Anhörung 1“. [Public Domain] über Wikimedia Commons
2. “CourtGavel”Von Jonathunder - Eigene Arbeit. [GFDL] über Wikimedia Commons