Obwohl subtil, gibt es einen Unterschied zwischen Befragten und Angeklagten. Die Begriffe "Beklagter" und "Befragter" werden jedoch häufig synonym verwendet und manchmal fälschlicherweise als Synonyme identifiziert. Es ist ein fairer Fehler, da die Definitionen von Befragten und Beklagten sehr ähnlich sind. Tatsächlich ist der Unterschied so subtil, dass viele von uns die Unterscheidung verwirren und sie so verstehen, dass sie dasselbe bedeuten. Zu Beginn wissen wir, dass sich ein Angeklagter normalerweise auf eine Person bezieht, die von einer anderen Partei verklagt wird, oder in einem Strafverfahren die Person, die wegen Straftaten angeklagt wurde. Wie identifizieren wir einen Befragten? Dies erfordert eine Erklärung beider Begriffe, insbesondere ihrer Verwendung in der Rechtswelt.
Ein Angeklagter ist normalerweise der Person, gegen die eine Klage erhoben wird. Mit anderen Worten, der Angeklagte ist die Person, die wegen angeblicher Unrecht oder Anklage verklagt wird. Eine Person wird Beklagter, wenn eine andere Partei eine gerichtliche Klage gegen sie erhebt. Normalerweise versucht ein Angeklagter, seine Unschuld zu beweisen, indem er die von der anderen Partei angeführten Anschuldigungen, die üblicherweise als Kläger bezeichnet werden, ablehnt. Der Beklagte antwortet in der Regel auf eine von der Klägerin eingereichte Beschwerde mit einer Antwort, in der er entweder die in der Beschwerde erhobenen Anschuldigungen annimmt oder ablehnt oder eine Gegenklage gegen die Klägerin erhebt. Wie bereits erwähnt, ist der Beklagte in einem Strafverfahren auch der Angeklagte, dh die Person, die wegen der Straftat angeklagt ist. Es kann mehr als einen Beklagten geben, und ein Beklagter kann entweder eine Person oder eine juristische Person sein, beispielsweise eine Körperschaft, eine Partnerschaft oder eine Bank.
Ein Beklagter bezieht sich informell auf einen Beklagten oder befindet sich in einer ähnlichen Position wie ein Beklagter. Dies bedeutet, dass ein Beklagter die Person ist, gegen die eine entsprechende Klage erhoben wird. Es gibt jedoch einen Grund, warum der Begriff "Befragter" verwendet wird. In der Tat ist es unabdingbar und obligatorisch, den Begriff „Beschwerdegegnerin“ in den relevanten Gerichtsverfahren zu verwenden. Stellen Sie sich einen Befragten als vor jemand, gegen den ein Rechtsmittel eingelegt wurde oder eingerichtet. Einfach ausgedrückt, nachdem ein Urteil in einem Ausgangsverfahren ergangen ist und die unterlegene Partei mit der Anordnung nicht zufrieden oder zufrieden ist, kann diese Partei gegen die Anordnung bei einem höheren Gericht Berufung einlegen. In einem solchen Fall wird die ansprechende Person zur Berufungsführer und die Person, gegen die Berufung eingelegt wird, wird die Befragte. Ein Beklagter, insbesondere im Fall einer Beschwerde, ist somit die Person, die den ersten Fall gewonnen hat.
In anderen Fällen ist ein Befragter auch das Person, gegen die eine Petition eingereicht wurde. In der Regel wird eine Petition eingereicht, um eine gerichtliche Anordnung oder ein gerichtliches Schreiben anzufordern, in dem die andere Partei oder der Beschwerdegegner aufgefordert wird, entweder etwas zu tun oder aufhören, etwas zu tun. In diesem Fall wird die Person, die die Petition einreicht, normalerweise alsAntragsteller'. Es ist zwar relativ einfacher, den Begriff "beklagt" als Beklagter zu verstehen, ist aber nicht derselbe. Denken Sie daran, dass ein Befragter entweder das sein kann Kläger oder Beklagter aus dem vorigen Fall in der Vorinstanz, je nachdem, wer den Fall gewonnen hat.
• Ein Angeklagter bezieht sich auf eine Person, die zum ersten Mal von einer anderen Partei verklagt wird.
• Ein Befragter bezieht sich auf eine Person, die auf eine gegen ihn gerichtete Berufung oder Petition reagiert.
• Eine Person wird normalerweise zu Beginn einer Klage ein Beklagter. Im Gegensatz dazu wird eine Person Beschwerdegegnerin, wenn die unterlegene Partei aus dem ursprünglichen Fall gegen die Entscheidung des Vorinstanzverfahrens Berufung einlegt.
Bilder mit freundlicher Genehmigung: Gerichtsgebäude über Wikicommons (Public Domain)