Richter gegen Richter
Richter und Richter scheinen in Bezug auf die Justiz das Gleiche zu sein, dies ist jedoch nicht der Fall, da die beiden insbesondere in der Art ihrer Befugnisse viele Unterschiede aufweisen.
Einer der ersten Unterschiede ist, dass den Richtern mehr Befugnisse als einem Richter zugewiesen werden. Der Magistrat hat bekanntlich mehr Befugnisse als Administrator, und die meisten von ihnen behandeln nur geringfügige Straftaten. Sie können mit Verstößen wie geringfügigem Diebstahl, kleinen Verbrechen und Verkehrsverstößen umgehen. Auf der anderen Seite behandeln Richter große Fälle. Da die weniger wichtigen Fälle von den Richtern behandelt werden, können sich die Richter auf komplexe Fälle konzentrieren.
Im Gegensatz zu einem Richter hat ein Richter nur begrenzte Vollzugs- und Verwaltungsbefugnisse. In einigen Ländern ernennen die vorsitzenden oder gewählten Richter in der Regel Richter. Zum Beispiel ernennen die Richter auf Lebenszeit Richter in Amerika nach dem US-amerikanischen Bundesgerichtsverfahren.
Wenn es um Gerichtsbarkeit geht, hat der Richter im Vergleich zu einem Richter nur eine begrenzte Gerichtsbarkeit. Vielleicht ist der Richter nur in einer Region, einem Bezirk, einer Provinz oder einem Bezirk zuständig. Diese Gerichtsbarkeit kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Die Richter haben eine höhere Autorität und können sich auf den Staat oder sogar auf ein gesamtes Land ausweiten.
Das Wort "Magistrat" stammt vom mittleren englischen "Magistrat" ab, was "Zivilbeamter für die Verwaltung von Gesetzen" bedeutet. Es stammt auch aus dem altfranzösischen Wort "Magistrat", von lateinischen "Magistraten", die von "Magister" abgeleitet wurden 'von der Wurzel von' Magnus. '
'Richter' ist ein Wort, das aus dem anglo-französischen Wort 'juger' abgeleitet wurde, um 'eine Meinung zu bilden' und von O.Fr. "jugier" bedeutet "urteilen" und lateinisch "judicare", was auch "urteilen" bedeutet.
Zusammenfassung:
1. Es wird den Richtern eingeräumt, dass sie mehr Befugnisse haben als ein Richter.
2. Der Magistrat hat bekanntlich mehr Vollmachten als Verwalter, und die meisten von ihnen behandeln nur geringfügige Straftaten.
3. Da die weniger wichtigen Fälle von den Richtern behandelt werden, können sich die Richter auf komplexe Fälle konzentrieren.
4. Im Gegensatz zu einem Richter hat ein Richter nur begrenzte Vollzugs- und Verwaltungsbefugnisse.
5. Wenn es um Gerichtsbarkeit geht, hat der Richter im Vergleich zu einem Richter nur eine begrenzte Gerichtsbarkeit. Vielleicht ist der Richter nur in einer Region, einem Bezirk, einer Provinz oder einem Bezirk zuständig. Die Richter haben eine höhere Autorität, die den Staat oder sogar ein ganzes Land einschließen kann.