Zivil- und Strafsachen
Die Verfahren werden meistens in zwei Kategorien eingereicht: „Zivil- oder Strafverfahren. In Zivilfällen geht es um Streitigkeiten oder Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten zwischen Organisationen, Einzelpersonen oder zwischen beiden. In Strafsachen geht es um Straftaten oder Straftaten.
In Strafsachen besteht die Möglichkeit, dass jemand, der für schuldig befunden wurde, entweder inhaftiert oder hingerichtet wird oder Bußgelder nach der Tiefe des Falls verlangt. Verbrechen fallen unter zwei Kategorien: „Verbrechen und Vergehen. Bei Verbrechen wird jemand, der für schuldig befunden wurde, mehr als ein Jahr Haft eingesperrt, und bei Vergehen beträgt die Haft weniger als ein Jahr. Im Zivilrecht ist eine Person nicht eingesperrt oder exekutiert. Der unterlegene Angeklagte hat dem Kläger die von ihm verursachten Verluste zu erstatten.
Die Beweislast in Strafsachen liegt beim Staat. Es ist der Staat, der beweisen muss, dass der Angeklagte schuldig ist. Da angenommen wird, dass der Angeklagte unschuldig ist, muss der Angeklagte nichts beweisen. Die Beweislast in Strafsachen ist "zweifelsfrei".
In zivilrechtlichen Fällen liegt die Beweislast beim Kläger. In einigen Fällen kann sich die Beweislast auf den Beklagten verlagern. Für den Fall, dass der Kläger einen Prima-facie-Fall hat, besteht die Möglichkeit, dass sich die Belastung auf den Angeklagten verlagert. In zivilrechtlichen Fällen ist die Beweislast das Vorherrschen der Beweise.
In Zivilsachen können beide Parteien vor einem höheren Gericht Berufung einlegen. In Strafsachen kann jedoch nur der Beklagte ein höheres Gericht anrufen. Die Staatsanwaltschaft kann keine Berufung einlegen, wenn der Beklagte nicht für schuldig befunden wird.
Zusammenfassung
1.Zivilfälle behandeln Streitigkeiten oder Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten zwischen Organisationen, Einzelpersonen oder zwischen diesen. 2.Strafverfahren betreffen Straftaten oder Straftaten.
3. In Strafsachen besteht die Möglichkeit, dass jemand, der für schuldig befunden wurde, entweder inhaftiert oder hingerichtet wird oder Geldstrafen gemäß der Tiefe des Falls verlangt.
4. Im Zivilrecht wird eine Person nicht eingesperrt oder hingerichtet. Der unterlegene Angeklagte hat dem Kläger die von ihm verursachten Verluste zu erstatten.
5. In Strafsachen liegt die Beweislast immer beim Staat. Es ist der Staat, der beweisen muss, dass der Angeklagte schuldig ist. In zivilrechtlichen Fällen liegt die Beweislast beim Kläger.
6. In Zivilsachen können beide betroffenen Parteien Berufung bei einem höheren Gericht einlegen. In Strafsachen kann jedoch nur der Beklagte ein höheres Gericht anrufen.