UGMA vs UTMA
UGMA (Uniform Gifts to Minors Act) und UTMA (Uniform Transfers to Minors Act) sind zwei Gesetze, die es Erwachsenen, in der Regel den Eltern oder anderen Angehörigen, gestatten, Vermögenswerte an einen Minderjährigen zu übertragen, ohne einen besonderen Trust einrichten zu müssen. Ein Erwachsener wird als ernannter Vormund bezeichnet und verwaltet den Vermögenswert, bis der Minderjährige alt genug ist, um ihn allein zu verwalten. Der Hauptunterschied zwischen UGMA und UTMA ist das Alter und der Umfang. UGMA wurde 1956 gegründet und von vielen Staaten übernommen. Aber 30 Jahre später wurde UTMA mit einigen Änderungen als Erweiterung von UGMA erstellt. Die Staaten, die UTMA übernommen haben, haben UGMA aufgehoben, da beide dem gleichen Zweck dienen, und die Unterschiede zwischen den beiden können zu Verwirrung führen.
Das erste, was in UGMA in UTMA geändert wurde, ist das Alter der Mehrheit oder des Alters, in dem der Minderjährige als Erwachsener angesehen würde und die ihm zugeteilten Vermögenswerte verwalten könnte. In der UGMA war dies erst 18 Jahre alt. In UTMA wurde das Alter der Mehrheit auf mindestens 21 Jahre erhöht, sodass das Kind reifen kann, bevor es die Kontrolle über einen beträchtlichen Vermögenswert erhält. Es kann sich sogar nach Ermessen des Spenders um bis zu vier bis 25 Jahre verzögern.
Eine weitere Änderung in UTMA ist die Einbeziehung weiterer Arten von Assets, die zuvor nicht in UGMA enthalten waren. In UGMA sind die meisten Vermögenswerte, die gegeben werden können, monetärer Natur. wie Bargeld, Wertpapiere, Investmentfonds und Versicherungspolicen. In UTMA wurden die Arten von Vermögenswerten auf fast jede Art von Vermögenswerten erweitert. Dazu gehören Immobilien und andere nicht monetäre Immobilien.
Es gibt wirklich keinen großen Unterschied zwischen UGMA und UTMA, und beide können den beabsichtigten Zweck erfüllen. Es gibt auch keine Wahl zwischen UGMA und UTMA, da in Zuständen mit UTMA keine Verwendung von UGMA mehr möglich ist. Und in Staaten, die kein UTMA haben, haben Sie außer UGMA keine andere Alternative.
Zusammenfassung: