Öffentliches Recht und Privatrecht sind zwei große Rechtsbereiche, die sich bei Ausübung manchmal überschneiden. Das öffentliche Recht ist die Rechtsordnung, die die Ausübung der Befugnisse der Regierung und der Behörden regelt. Sie kontrolliert öffentliche Stellen oder Körperschaften, die in öffentlicher Funktion tätig sind, und umfasst drei Hauptunterteilungen: Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrecht. Das Gesetz, das die Beziehung zwischen Privatpersonen regelt, wird als Privatrecht bezeichnet. Es deckt verschiedene Rechtsbereiche ab. Verträge, Eigentum, Gerechtigkeit und Treuhandvermögen, Rechtsstreitigkeiten, Erbrecht und Familienrecht sind die zwingendsten. Und so kam es dass der Hauptunterschied zwischen öffentlichem und privatem recht ist das Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern und das öffentliche Recht die Beziehungen zwischen dem Einzelnen und dem Staat.
Dieser Artikel betrachtet,
1. Öffentliches Recht vs. Privatrecht Kurze Zusammenfassung
2. Was ist öffentliches Recht?
3. Was ist Privatrecht?
4. Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht
Das öffentliche Recht verwaltet die Beziehung zwischen der Regierung und Einzelpersonen. Es umfasst Normen, die die Beziehung zwischen verschiedenen Regierungszweigen regeln, und Regeln für die Verwaltung der Beziehungen zwischen der Regierung und Personen oder privaten Körperschaften. Es umfasst Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.
Das öffentliche Recht legt die Befugnisse und Pflichten der Regierungen fest und charakterisiert die Rechte und Pflichten der Menschen gegenüber den Regierungen. Es wird angenommen, dass das öffentliche Recht ein Bereich ist, der das Gemeinwohl zum Nutzen der Gemeinschaft fördern und fördern soll. Im Allgemeinen versucht das öffentliche Recht, das öffentliche Interesse der Bevölkerung zu gewährleisten, da der Missbrauch des öffentlichen Rechts die Gemeinschaft beeinträchtigen würde. Die Sanktionen für Verstöße gelten als schwer in der Natur. Zum Beispiel können die strafrechtlichen Sanktionen von Geldbußen über Haft bis hin zu Todesstrafe variieren. Weiterlesen… .
Das Privatrecht ist das Recht, das die Beziehung zwischen Privatpersonen regelt. Das Privatrecht charakterisiert die Rechte und Pflichten von Personen und privaten Körperschaften in ihrer Beziehung zwischen beiden. Es deckt verschiedene Schlüsselbereiche des Rechts ab, wie Verträge, Immobilien, Aktien und Trusts, Rechtsstreitigkeiten, Erbrecht und Familienrecht. Das Privatrecht gewährleistet die Freiheit der Menschen, ihre Ziele / Ziele zu verfolgen. Hier ermöglichen die rechtlichen Beziehungen den Parteien, in ihrer privaten Eigenschaft als Privatpersonen frei zu handeln. Das Privatrecht versucht, nur private Interessen / Freiheit der Einzelpersonen in der Gemeinschaft zu sichern. Die meisten Rechtsbehelfe im Privatrecht sind finanzieller / monetärer Natur. Die Partei, die gegen das Gesetz verstoßen hat, muss einen bestimmten Betrag Bargeld an den Geschädigten zahlen und nicht an den Staat, wie von den Gerichten festgelegt. Diese privatrechtlichen Klassifizierungen von Rechtsmitteln / Sanktionen umfassen,
Restitution: Die Partei, von der behauptet wird, dass sie gegen das Gesetz verstoßen hat, wird sich mit dem Zustand des Staates befassen müssen, da der Verstoß gegen das Gesetz noch nie stattgefunden hat.
Schäden / Entschädigung: Ein Betrag für den tatsächlich entstandenen Schaden oder Verlust ist zu zahlen, wie vom Gericht festgelegt.
Rückgabe der Anreicherung: Die Partei, die zu Unrecht profitiert hat (ungerechtfertigte Bereicherung), muss dies zurückzahlen
Spezifische Leistung: Die Partei muss etwas tun oder aufgeben, d. H. Eine bestimmte Leistung des Verstoßes.
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Es wird vermutet, dass sich die Bereiche des öffentlichen und des privaten Rechts häufig überschneiden, um das Verhalten des Einzelnen in der Gesellschaft zu regulieren. So kann beispielsweise ein Verkehrsunfall im privatrechtlichen Bereich aus unerlaubter Handlung wegen Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Fahrweise der betroffenen Privatperson eingereicht werden, wohingegen auch ein öffentlich-rechtliches Strafverfahren wegen Verletzung der Kraftverkehrsregeln eingereicht werden kann. Daher erlaubt die praktische Anwendung des Gesetzes keine klare Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Recht. Bestimmte hervorstechende Merkmale ermöglichen es uns, einige Unterschiede zu unterscheiden.
Öffentliches Recht: Das öffentliche Recht zielt darauf ab, das öffentliche Interesse zu schützen.
Privatrecht: Das Privatrecht soll nur private Interessen schützen.
Öffentliches Recht: Strafrechtliche Sanktionen sind strenger. Sanktionen, die für kriminelle Aktivitäten verhängt werden, umfassen beispielsweise Geldbußen, Inhaftierung oder Tod.
Privatrecht: Zu den Sanktionen gehört in der Regel die Zahlung von Schadensersatz durch den Beklagten an den Kläger, manchmal werden einstweilige Verfügungen oder besondere Leistungen gewährt.
Öffentliches Recht: Die Hauptbeteiligten sind die Einzelpersonen und der Staat.
Privatrecht: Die Hauptbeteiligten sind die privaten Einrichtungen oder Organisationen, die privat tätig werden.
Öffentliches Recht: Dieser Rechtsbereich ist für die Regulierung eines harmonischen Verhältnisses zwischen Bürger und Staat zuständig.
Privatrecht: Dieser Rechtsbereich ist für die gerechte und faire Regulierung der Aktivitäten zwischen zwei oder mehr privaten Körperschaften verantwortlich.
Öffentliches Recht: Dieser Zweig versucht, das öffentliche Interesse der Bevölkerung zu gewährleisten.
Privatrecht: Dieser Rechtszweig versucht, private Interessen / Freiheit der Einzelpersonen in der Gemeinschaft zu sichern.
Öffentliches Recht: Das öffentliche Recht definiert die Befugnisse und Pflichten des Staates und legt die Rechte und Pflichten der Beziehung zwischen den Einzelnen und den Regierungen fest.
Privatrecht: Das Privatrecht charakterisiert die Rechte und Pflichten von Personen und privaten Körperschaften in ihrer Beziehung zwischen beiden.
Referenz:
"Privatrecht". UNSW-Gesetz. Abgerufen am 24. August 2016. hier Harel, Alon. "Öffentliches und privates Recht" Oxford-Handbuch des Strafrechts, bearbeitet von Markus D. Dubber und Tatjana Hörnle. Oxford University Press, 2014. Mit freundlicher Genehmigung: Pixbay