Liquidierte Schäden gegen Strafe
Heutzutage ist es üblich geworden, Bestimmungen wie Schadensersatz und Vertragsstrafe im Voraus in Verträge aufzunehmen, um mögliche Verluste im Falle einer Vertragsverletzung einer Partei zu vermeiden. Obwohl die Zahlung eines Geldbetrags in einem Vertrag festgelegt werden kann, wird die Zahlung des Geldes tatsächlich von einer Jury entschieden, die zu entscheiden hat, ob es sich bei dieser Zahlung um eine Art Strafe oder um einen pauschalierten Schadensersatz handelt. In Fällen, in denen der tatsächliche Schaden leicht ermittelt werden kann, ist dies als Entschädigung für den Geschädigten zulässig. Wenn der Umfang des Schadens jedoch schwer zu ermitteln ist, entscheidet die Jury häufig für einen angemessenen Schadensersatz. Es gibt Ähnlichkeiten zwischen Schadensersatz und Strafe, die sich jedoch ausreichend voneinander unterscheiden, um diese Unterschiede hervorzuheben.
Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Partei, den Umfang des Schadens nachzuweisen, den sie erlitten hat, um eine Strafe von der anderen Partei erhalten zu können. Im englischen Recht wird zwischen Straf- und Schadensersatz unterschieden, was hier erwähnt werden muss. Sie müssen Millionen Schadensfälle gehört haben, die keine Ähnlichkeit mit dem Schadensumfang haben und dennoch vor Gerichten akzeptiert werden. Manchmal erscheint der als Entschädigung oder Strafe geforderte Geldbetrag zu hoch und fast absurd. Dies ist der Punkt, der die Strafe eindeutig von dem pauschalierten Schadensersatz unterscheidet. Wenn die Höhe der Entschädigung festgesetzt wird und eine angemessene Beurteilung der vom Opfer erlittenen Schäden ist, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Entschädigung handelt. Wenn dagegen der als Entschädigung geforderte Geldbetrag extravagant ist und das Ausmaß des Schadens für das Opfer nicht berücksichtigt, wird von einer Strafe gesprochen. Es ist strafrechtlicher Natur und die Hauptabsicht besteht darin, den Angreifer zu erschrecken, um ihn daran zu hindern, in Zukunft einen Verstoß zu begehen.