Unterschied zwischen Zwangsversteigerung und Leerverkauf

Zwangsversteigerung ist ein Verfahren, bei dem der Darlehensgeber den beliehenen Vermögenswert in Besitz nimmt, wenn der Darlehensnehmer die ausstehenden Zahlungen nicht dauerhaft bezahlt. Auf der anderen Seite, Leerverkauf ist ein Prozess, in dem die kreditgebende Institution dem Eigentümer der Immobilie gestattet, sie selbst zu verkaufen.

Der Hauptunterschied zwischen Zwangsversteigerung und Leerverkauf besteht darin, dass die beiden zu unterschiedlichen Zeitpunkten verwendet werden und von verschiedenen Personen initiiert werden.

Dies sind die beiden Alternativen, die in den Händen des Eigenheimbesitzers verfügbar sind, der den Kredit dauerhaft nicht leistet. Daher ist es für jeden unbedingt erforderlich, den Unterschied zwischen Zwangsversteigerung und Leerverkauf zu kennen, was Ihnen bei der Wahl der besten Alternative helfen kann.

Inhalt: Zwangsversteigerung gegen Leerverkauf

  1. Vergleichstabelle
  2. Definition
  3. Hauptunterschiede
  4. Fazit

Vergleichstabelle

VergleichsgrundlageZwangsversteigerungLeerverkauf
BedeutungEin Prozess, bei dem der Kreditgeber die Immobilie beschlagnahmt, nachdem der Hypothekenschuldner die Zahlungen nicht geleistet hat, wird als Abschottung bezeichnet.Wenn die Immobilie zu einem Preis verkauft wird, der unter dem Restbetrag der Hypothek liegt, wird dies als Leerverkauf bezeichnet.
Neue HypothekNach 5 bis 7 JahrenIn 2 Jahren
GebrauchtWenn der mortgagor die Zahlung nicht leistet.Wenn der Hypothekenschuldner die Zahlung nicht leistet, ist der Wert der unter einer Hypothek stehenden Immobilie geringer als der Betrag, den er schuldet, und die kreditgebende Institution gestattet dies.
Kredit-ScoreStark betroffenVergleichsweise weniger betroffen
Initiiert und verkauft vonDarlehensgeberKreditnehmer
Kontrolle über das EigentumHypothekengläubigerHypothekenschuldner

Definition von Abschottung

Die gerichtliche Verfallserklärung ist ein rechtliches Verfahren, das die Beschlagnahme von Eigentum durch den Kreditgeber beinhaltet, der als Sicherheit unter der Hypothek gehalten wird, wobei das Recht des Hausbesitzers auf das Eigentum aufgrund eines Zahlungsverzugs der ausstehenden Schulden aufgehoben wird. In diesem Prozess wird die Immobilie vom Verleiher zwangsweise in einer Auktion verkauft, um den verbleibenden Kreditbetrag zurückzuerhalten.

Die gerichtliche Verfallserklärung ist eine Zivilklage, die im Allgemeinen vom Hypothekeninhaber durch die gerichtliche Anordnung dazu verwendet wird, das Interesse des Hypothekenschuldners an der Immobilie zu kündigen. In diesem Prozess legt das Gericht den Zeitpunkt fest, bis zu dem der Darlehensnehmer die Schuld mit den Zwangsvollstreckungskosten begleichen und die Immobilie zurückzahlen darf.

Wenn der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag nicht zurückzahlen kann, kann der Darlehensgeber die abgeschottete Immobilie frei verkaufen. Einnahmen aus dem Verkauf des Vermögenswertes werden zunächst für die Rückzahlung des Darlehens verwendet und der verbleibende Betrag (falls vorhanden) wird an den Hauseigentümer (Darlehensnehmer) übergeben. Der Darlehensnehmer bleibt haftbar, wenn das abgeschottete Objekt nicht verkauft wird, und auch für den Restbetrag, wenn das Objekt verkauft wird, der Verkaufserlös jedoch nicht ausreicht, um die gesamte Schuld zu decken.

Definition von Leerverkauf

Ein Leerverkauf ist eine Option, die in der Regel ausgeübt wird, wenn der Eigenheimbesitzer mehr Schulden schuldet, als der hypothekarische Vermögenswert wahrscheinlich einen Erlös generieren wird und der Kreditnehmer die ausstehenden Schulden nicht begleichen kann. Das Kreditinstitut entscheidet sich für einen Leerverkauf auszahlen. Auf diese Weise wird das Grundstück nicht ausgeschlossen, und der Hausbesitzer darf sein Eigentum allein zum Verkauf stellen.

Der verbleibende Restbetrag gegenüber dem Kreditgeber wird als Mangel bezeichnet. Dies ist ein komplizierter und zeitaufwändiger Prozess, da viel Papierkram und mehrere Genehmigungen erforderlich sind.

Hauptunterschiede zwischen Zwangsversteigerung und Leerverkauf

Die wesentlichen Unterschiede zwischen Zwangsversteigerung und Leerverkauf sind nachfolgend aufgeführt:

  1. Die Zwangsversteigerung ist ein Prozess, bei dem der Kreditgeber die Immobilie beschlagnahmt, nachdem der Hypothekenschuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Leerverkauf ist der Verkauf der Immobilie zu einem Preis, der niedriger ist als der Restbetrag der Hypothek.
  2. Der Darlehensnehmer kann nach fünf bis sieben Jahren Zwangsvollstreckung eine neue Hypothek in Anspruch nehmen, und nach zwei Jahren wird die Immobilie zum Leerverkauf gebracht.
  3. Die Verfallserklärung wird angewendet, wenn ein Hypothekenschuldner keine Zahlung leisten kann. Im Gegensatz zum Leerverkauf ist bei einem Zahlungsverzug des Hypothekenschuldners der Wert der unter einer Hypothek stehenden Immobilie niedriger als der Betrag, den er schuldet, und die kreditgebende Institution lässt dies zu.
  4. Bei der Abschottung sind die Kreditwürdigkeit und die Historie des Kreditnehmers stark betroffen, während er bei einem Leerverkauf vergleichsweise weniger stark betroffen ist.
  5. Der Kreditgeber leitet das Abschottungsverfahren und den Verkauf der Immobilie ein. Zum anderen wird das Leerverkaufsverfahren eingeleitet, und die Immobilie wird vom Kreditnehmer verkauft.
  6. Die Hypothek übt bei der Zwangsversteigerung die Kontrolle über die Immobilie aus. Im Gegensatz zum Leerverkauf, bei dem der Hypothekenschuldner die Kontrolle hat.

Fazit

Der größte Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen besteht darin, dass die Zwangsversteigerung zwangsverkaufte, d. H. Etwas, das Ihnen zwangsweise passiert, der Leerverkauf ist ein freiwilliger Verkauf, d. H. Etwas, das Sie tun. Beide haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Ein Leerverkauf ist jedoch eine bessere Option, erfordert jedoch mehr Schreibarbeit als bei einer Zwangsversteigerung.